Betreuung
Grundsatz
Der Zivilschutz betreut Schutz suchende Personen und Obdachlose. Er kann dabei durch das Gesundheitswesen, Samaritervereine und Freiwillige unterstützt werden. Er übernimmt von den Partnerorganisationen Evakuierte und betreut sie.
Aufgaben
Die Betreuung:
- betreut Schutz suchende und obdachlose Personen
- unterstützt spätestens eine Stunde nach Aufgebot die Behörden und Partnerorganisationen bei der Evakuation gefährdeter Personen
- übernimmt und betreibt spätestens eine Stunde nach Aufgebot Personensammelstellen
- stellt Betreuungsstellen und Notunterkünfte bereit und betreibt sie
- betreibt spätestens eine Stunde nach Aufgebot in Zusammenarbeit mit der Führungsunterstützung eine Auskunftsstelle für die Bevölkerung
- hilft im sanitätsdienstlichen Bereich mit einfachen, pflegerischen Massnahmen und psychologischer Laienbetreuung
Zusatzaufgabe
Die Betreuung unterstützt die Gruppe “Planung Aufwuchs” bei den periodischen Schutzraumkontrollen.
Durchhaltefähigkeit
- 12 Stunden ab Einsatzbereitschaft für den Betrieb der Sammel- und Betreuungsstellen
- 14 Tage für den Betrieb eines Betreuungszentrums